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Fabians Vater schrieb Gina H. – Ermittler sehen Chatnachricht am Tag vor der Tat als möglichen Auslöser

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Fabians Vater schrieb Gina H. brisante Nachricht am Tag vor der Tat
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Fabians Vater schrieb Gina H. – Ermittler sehen Chatnachricht am Tag vor der Tat als möglichen Auslöser
Stand: 05.05.2026, 04:46 Uhr
Von: Maximilian Kettenbach
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Eine Chatnachricht am Abend vor der Tat – am nächsten Morgen ist Fabian tot. Was Vater Matthias R. seiner Ex-Freundin schrieb, könnte für den Prozess entscheidend sein.
Rostock – In dem Leid um die Familie nach der Tötung ihres geliebten achtjährigen Fabian ist das ein neues Detail. Der Vater, Matthias R., soll der Angeklagten Gina H., mit der er lange zusammen war, in einer Chatnachricht geschrieben haben, dass es für sie keine Zukunft mehr gibt – dass er seinen Sohn Fabian nicht noch einmal verlieren will. Am Tag danach war Fabian tot.
Auftakt im Mordprozess im Fall Fabian aus Güstrow. Die Angeklagte Gina H. versteckt sich zu Beginn hinter einer Mappe. © Bernd Wüstneck/dpa
Am Dienstagmorgen hat am Landgericht Rostock der Prozess gegen Gina H. begonnen. Die 30-Jährige ist angeklagt, Fabian L. aus Güstrow am 10. Oktober 2025 heimtückisch und aus niederen Beweggründen getötet zu haben .
Erster Prozesstag: Vertraute von Fabians Mutter verlässt Gerichtssaal
Der erste Verhandlungstag dauerte rund 20 Minuten. Die Anklageschrift wurde verlesen, eine Erklärung gab die Angeklagte nicht ab. Sie machte von ihrem Schweigerecht Gebrauch. Oberstaatsanwalt Harald Nowack berichtete im Anschluss Merkur.de von Ippen.Media, der Verlauf sei ruhig und geordnet gewesen – und angesichts der Entscheidung der Angeklagten, zu schweigen, nicht überraschend.
Die Angeklagte Gina H. war in Fußfesseln in den Saal geführt worden. Sie sei zurückhaltend aufgetreten, habe von ihrem Schweigerecht Gebrauch gemacht und sich zu Beginn hinter einer Mappe versteckt, so Gerichtssprecherin Anne Kruse auf Anfrage. Sie habe sehr leise gesprochen, als sie ganz kurz ihre Personalien angegeben habe.
Mordfall Fabian (8) aus Güstrow: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage – die Bilder der Ermittlungen
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Zu Beginn der Sitzung wies der vorsitzende Richter Zeugen an, den Saal zu verlassen. Nowack zufolge verließ daraufhin eine Vertraute der Mutter den Raum. Ein übliches Vorgehen: Die Anwesenheit von Zeugen in der Hauptverhandlung könnte ihre spätere Aussage beeinflussen und damit deren Beweiswert mindern.
Anklageschrift publik geworden: Fabians Vater schickte am Vortag der Tat Textnachricht an Verdächtige
Laut Anklageschrift war Gina H. bis August 2025 rund vier Jahre lang mit Matthias R., dem Vater des Jungen, liiert. Fabian hatte während dieser Zeit den Kontakt zu seinem Vater weitgehend abgebrochen – nachdem er Zeuge einer körperlichen Auseinandersetzung zwischen Matthias R. und der Angeklagten geworden war. Nach der Trennung besuchte er seinen Vater wieder regelmäßig, in der Regel von Freitag bis Sonntag.
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Mehrere Versuche der Angeklagten, die Beziehung wiederaufzunehmen, scheiterten. Matthias R. wollte erneuten Kontaktverlust zu seinem Sohn nicht riskieren und teilte ihr dies am 9. Oktober 2025 – einen Tag vor der Tat – per Chatnachricht mit. Ein solches Beweisstück hatte Nowack vor wenigen Wochen bereits unserer Redaktion gegenüber angekündigt . Es könnte das Ass im Ärmel sein. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft war dies der endgültige Auslöser.
Harald Nowack, Oberstaatsanwalt und Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Rostock. © Bernd Wüstneck/dpa
Am folgenden Morgen soll die Angeklagte dann zur Wohnanschrift von Fabian und seiner Mutter in Güstrow gefahren sein. Sie brachte demnach den dort krankheitsbedingt anwesenden Jungen mit unbekanntem Vorwand dazu, in ihr Auto zu steigen, und soll mit ihm in einen Wald nahe Klein Upahl gefahren sein.
Auszug aus der Anklageschrift:
„Plötzlich und für Fabian Lange unerwartet, zog die Angeklagte ein mitgeführtes Messer mit einer Klingenlänge von mindestens 10 cm und einer Klingenbreite von mindestens 1,5 cm und stach mit diesem ohne rechtfertigenden Grund und ohne, dass es dem Geschädigten möglich gewesen wäre, die Angriffe der Angeklagten abzuwehren, mindestens sechs Mal auf den Brust- und Oberkörperbereich des Fabian ein. Dabei handelte die Angeklagte mit dem Entschluss, Fabian töten zu wollen. Dort stach sie mindestens sechsmal mit einem Messer auf seinen Brust- und Oberkörperbereich ein. Zwei Stiche trafen das Herz. Fabian L. verstarb zwischen 10:50 Uhr und 13:00 Uhr. Anschließend versuchte die Angeklagte, Spuren zu beseitigen, indem sie den Leichnam mit Grillanzünder übergoss und in Brand setzte.“
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass Gina H. durch die Tötung des Kindes eine Wiederaufnahme der Beziehung zu dessen Vater anstrebte – auch aus materiellen Erwägungen. Von Rache, so Nowack gegenüber unserer Redaktion, sei dabei weniger auszugehen. Die Aussage von Matthias R., die für Donnerstagnachmittag geplant ist, wird für die Anklage von zentraler Bedeutung sein.
Nowack betonte: Vor Gericht zähle nicht das Geschriebene, sondern das gesprochene Wort – denn Gericht, Schöffen und alle Beteiligten kennen die Akte nicht im Voraus. Für Gina H. gilt bis zu einer möglichen Verurteilung die Unschuldsvermutung. (Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Rostock, Interview Staatsanwalt Harald Nowack, Interview Gerichtssprecherin Anne Kruse) (mke)
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