131 Euro im Monat für Haushaltshilfe – fast keiner weiß es
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1.572 Euro pro Jahr bleiben bei den Kassen liegen. Ab Pflegegrad 1. Gehört das Geld auch Ihnen?
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131 Euro im Monat verfallen, wenn Sie jetzt nicht handeln Advertorial Dominik Hübenthal | 09.05.2026 — Berlin 131 Euro im Monat verfallen, wenn Sie jetzt nicht handeln Millionen Senioren lassen ihren Entlastungsbetrag ungenutzt. Ab Pflegegrad 1 steht er Ihnen zu. Nicht genutzter Entlastungsbetrag verfällt – jedes Jahr aufs Neue. Erika W. (69) aus Leipzig konnte es kaum fassen. Beim Beratungsgespräch im Pflegestützpunkt erfährt sie: Seit über zwei Jahren hätte sie jeden Monat 131 Euro für eine Haushaltshilfe bekommen können. „Ich habe fast 3.000 Euro einfach liegen lassen. Weil mir niemand Bescheid gesagt hat.“ Das Geld verfällt – und die Kassen schweigen. Der Entlastungsbetrag beträgt 131 Euro monatlich – also 1.572 Euro im Jahr . Er steht jedem ab Pflegegrad 1 zu. Für Hilfe im Haushalt, beim Einkaufen, bei Arztbesuchen oder bei der Betreuung. Doch was viele nicht wissen: Ungenutztes Geld aus dem Vorjahr verfällt zum 30. Juni des Folgejahres. Wer jetzt nicht handelt, verliert bares Geld. Unwiderruflich. Die Pflegekassen sind nicht verpflichtet, Sie aktiv zu informieren. So bleiben jedes Jahr Millionen Euro bei den Kassen liegen. Jetzt Anspruch prüfen – bevor das Geld verfällt Erika hat den Fehler nicht wiederholt. Seit sechs Monaten kommt zweimal pro Woche eine Alltagshelferin zu ihr. Sie hilft beim Putzen, beim Einkaufen und begleitet Erika zum Wäscheservice. Kosten für Erika: null Euro. Der Alltagshelfer rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Kein Eigenanteil, kein Papierkram, keine Vorkasse. „Wenn ich gewusst hätte, wie einfach das geht – ich hätte keinen einzigen Monat verschenkt.“ So sichern Sie sich den Entlastungsbetrag 1. Anspruch prüfen — Beantworten Sie wenige Fragen zu Pflegegrad und Bedarf. Dauert nur 2 Minuten. 2. Alltagshelfer finden — Sie erhalten kostenlose Angebote von geprüften Anbietern in Ihrer Nähe. 3. Hilfe erhalten – 0 € Eigenanteil — Der Anbieter rechnet direkt mit der Pflegekasse ab. Sie zahlen nichts. Entlastungsbetrag sichern Prüfen Sie jetzt, ob auch Ihnen Geld zusteht: Der kostenlose Online-Check dauert nur 2 Minuten. Sie erfahren sofort, ob Sie Anspruch haben – und wie Sie den Entlastungsbetrag ohne Aufwand nutzen. Kostenlos & unverbindlich Verfügbare Alltagshelfer in Ihrem Bundesland: Klicken Sie auf Ihr Bundesland: Nordrhein-Westfalen Bayern Baden-Württemberg Niedersachsen Hessen Rheinland-Pfalz Sachsen Berlin → Anderes Bundesland PflegeHelfer24: TÜV-geprüftes Onlineportal PflegeHelfer24 wurde vom TÜV als „Geprüftes Onlineportal“ ausgezeichnet. Diese Zertifizierung steht für geprüfte Qualität, Transparenz und Vertrauenswürdigkeit. Häufige Fragen zum Entlastungsbetrag Wann verfällt der Entlastungsbetrag? Nicht genutztes Geld aus dem Vorjahr verfällt zum 30. Juni des Folgejahres. Wenn Sie den Betrag 2025 nicht nutzen, ist er spätestens am 30. Juni 2026 weg. Kann ich den Betrag rückwirkend bekommen? Ja, nicht genutzte Beträge aus dem Vorjahr können bis zum 30. Juni des Folgejahres noch abgerufen werden. Handeln Sie jetzt, bevor die Frist endet. Was kostet mich die Haushaltshilfe? Nichts. Die 131 Euro monatlich werden direkt von der Pflegekasse an den Anbieter gezahlt. Sie haben keinen Eigenanteil. Jetzt Anspruch prüfen – bevor das Geld verfällt Impressum - Datenschutz - AGB Entlastungsbetrag sichern
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