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Pflegen Sie einen Angehörigen zu Hause?
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Viele Schweizer Familien wissen nicht, welche Ansprüche ihnen zustehen. Unser Lohnrechner schafft in 2 Minuten Klarheit.
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?site={site}&site_id={site_id}&campaign_id={campaign_id}&campaign_item_id={campaign_item_id}&click-id={click_id}Default Taboola setup template: ?site={site}&site_id={site_id}&campaign_id={campaign_id}&campaign_item_id={campaign_item_id}&click-id={click_id}
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Lohnrechner | Pflegewegweiser Zum Hauptinhalt der Seite gehen Pflegewegweiser Wie es funktioniert Erfahrungsberichte Lohn ermitteln Kontakt aufnehmen Login 4.4 / 5 Google Bewertungen CHF 37.90/h • Dauert nur 2 Minuten Entlöhnung berechnen Ihr persönlicher Einsatz bei der Angehörigenpflege verdient Anerkennung. Prüfen Sie Ihren Anspruch auf Angehörigenentlöhnung Schätzen Sie Ihren möglichen Lohn ein (ab CHF 37.90/h) Erfahren Sie auch etwas über mögliche Zuschläge Jetzt Lohn berechnen Pflegewegweiser unterstützt und entlöhnt Sind Sie einer der 600’000 pflegenden Angehörigen in der Schweiz? Ihr Einsatz verdient mehr als Anerkennung – er verdient faire Vergütung. Zum Ende des Schiebereglers gehen Faire Entlöhnung Verbessern Sie durch die Entlöhnung Ihre eigene Situation als pflegender Angehöriger. Aus- und Weiterbildung Erhalten Sie Fortbildungen, die Ihre Pflegekompetenz verbessern und so Ihren Alltag erleichtern. Optimale Pflege Werden Sie zur besten Pflegeperson für Ihre Liebsten! Zum Anfang des Schiebereglers gehen Wie funktioniert der Lohnrechner für Angehörigenpflege in der Schweiz? Mit unserem Lohnrechner können Sie schell Ihren Lohn berechnen, der Ihnen als pflegender Angehöriger zusteht. Geben Sie an, welche Pflegetätigkeiten Sie täglich übernehmen und wie viele Stunden Sie dafür aufwenden. Der Rechner ermittelt daraufhin Ihre mögliche Aufwandsentschädigung pro Monat. Jetzt Lohn berechnen Wie wird der Stundenlohn berechnet? Pflegende Angehörige werden für Leistungen der Grundpflege mit CHF 37.90 / Std vergütet. Diese Tätigkeiten umfassen: Hilfe bei Körperpflege sowie Hygiene (Duschen, Waschen, Haare waschen, Zahn- und Mundpflege, Rasur, Toilettengang) Hilfe bei An- und Auskleiden (Kleider, Kompressionsstrümpfe) Hilfe bei Mobilität (Aufstehen, Hinlegen, Gehen, Transfer, Lagern) Hilfe bei Nahrungsaufnahme Der Stundenlohn in Höhe von CHF 37.90 inkludiert Ferienzuschlag und Sozialversicherungsbeiträge. Angehörige mit entsprechender Zusatzqualifikation können zudem in den B-Leistungen vergütet werden. Der Stundenlohn beträgt hier CHF 45.50 . Jetzt Lohn berechnen Das sagen unsere pflegenden Angehörigen Zum Ende des Schiebereglers gehen Judith Härer «Das Pflegewegweiser die Kosten der Ausbildung übernimmt und das Praktikum angerechnet wird finde ich super und war für mich ziemlich ausschlaggebend. Für die finanzielle Unterstützung bin ich sehr dankbar, da ich mein Arbeitspensum reduzieren musste. Ich freue mich über die regelmässigen Besuche von Lorena und ihre zahlreichen Inputs unterstützen mich sehr. Der Austausch mit Lorenas unkomplizierter, kompetenter und fröhlicher Art, sind immer ein willkommener Aufsteller.» — Judith Härer Baet Bättig «Als diplomierter Pflegefachmann war es auch klar, dass ich die zunehmende Pflege meiner Frau selber leisten will und kann. Über die TV-Werbung wurden wir auf den Pflegewegweiser aufmerksam und suchten den Kontakt mit Ihnen. Natürlich habe ich die Pflege bis anhin freiwillig und damit kostenlos geleistet, aber die Entschädigung, die wir vom Pflegewegweiser erhalten, macht deutlich, dass es eine professionelle Dienstleistung ist, die ich tagtäglich leiste und es damit auch gerechtfertig ist, dafür entlöhnt zu werden.» — Baet Bättig Kurt Zuckschwerdt «Der Pflegewegweiser bietet nicht nur gute Tipps und Beratung, sondern auch finanzielle Unterstützung. So wird mir die Pflege meiner Frau deutlich erleichtert. Es ist wirklich eine tolle Sache, die mir hilft, die Herausforderungen zu meistern.» — Kurt Zuckschwerdt Zum Anfang des Schiebereglers gehen Wie werden Sie zum pflegenden Angehörigen? 1 2 3 4 Ermitteln Sie online Ihren geschätzen Lohn Geben Sie in unseren online Lohnrechner Informationen ein, wie z.B. – Pflegetätigkeiten – Stunden / Tag Erhalten Sie so eine erste Einschätzung zu Ihrem möglichen Monatslohn. Jetzt Lohn berechnen Sprechen Sie mit unserem Team über Möglichkeiten der Vergütung Das Team von Pflegewegweiser bespricht mit Ihnen telefonisch Ihre Angaben und Ihre individuelle Pflegesituation. Im Anschluss vereinbaren Sie bei Interesse einen Termin mit einer unserer Pflegefachpersonen. Ersttermin vor Ort durch unsere Pflegefachpersonen Ihre persönliche Pflegefachperson kommt zu Ihnen nach Hause. Gemeinsam sprechen Sie über die täglichen Pflegeaufgaben und deren Aufwand und Sie erhalten eine genauere Einschätzung der Entlöhnung. Wir besprechen mit Ihnen zudem, welche weitere Unterstützung Sie neben der finanziellen Aufwandsentschädigung erhalten: Fachliche Begleitung und emotionalen Beistand. Der pflegende Angehörige erhält einen Arbeitsvertrag von Pflegewegweiser und wird für die erbrachte Grundpflege mit CHF 37.90 pro Stunde (inkl. Sozialversicherungsbeiträge und Ferienzuschlag) entlöhnt. Eine Anstellung im AHV-Alter ist auch möglich. Unterstützung erhalten Ihre persönliche Pflegefachperson kommt regelmässig zu Ihnen nach Hause um über aktuelle Themen zu sprechen. Unser Team ist auch telefonisch jederzeit für Sie erreichbar. Häufige Fragen zum Lohnrechner und der Angehörigenentlöhnung Was zählt zur Pflege von Angehörigen? Alle Grundpflegeleistungen wie beispielsweise Hilfe beim Aufstehen, Hinlegen, beim An- und Auskleiden, beim Waschen, Duschen und Baden, bei Kompressionsstrümpfen, beim Essen und Trinken, beim Toilettengang sowie bei der Zahnpflege können entlöhnt werden. Andere Tätigkeiten wie Betreuungs- oder Hauswirtschaftsleistungen (z.B. Spazieren gehen, Begleitung beim Arztbesuch, kochen, putzen, etc.) werden nicht von der Krankenversicherung übernommen und somit auch nicht von Pflegewegweiser entlöhnt. Wie viel Geld bekommt ein pflegender Angehöriger? Angehörige werden für die Grundpflege, die sie leisten, mit einem Stundenlohn von CHF 37.90 (inkl. Sozialversicherungsbeiträge und Ferienzuschlag) entlöhnt. Auch eine Anmeldung bei der Pensionskasse (2. Säule) findet ab dem Erreichen des gesetzlichen Mindesteinkommens statt. Beispiel: Bei einem Pflegebedarf von 1 Std Grundpflege pro Tag können Sie mit ca. CHF 1’000 brutto pro Monat rechnen. Wie hoch ist das Pflegegeld in der Schweiz? In der Schweiz wird kein typisches Pflegegeld gezahlt. Pflegende Angehörige haben die Möglichkeit, sich bei Pflegewegweiser anzustellen, um die Grundpflege eines nahen Angehörigen auf Stundenbasis entlöhnt zu bekommen. Beispiel: Bei einem Pflegebedarf von 1.5 Std Grundpflege pro Tag können Sie mit ca. CHF 1’500 brutto pro Monat rechnen. Tipp: Unser Lohnrechner ersetzt typische Pflegegeldrechner Kann ich den Lohnrechner auch nutzen, wenn ich nur teilzeit pflegen möchte? Ja. Unser Lohnrechner berechnet aus den von Ihnen hinterlegten Stunden Ihre potentielle Aufwandsentschädigung. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Ihre angehörige Person nur eine halbe Stunde oder gar 3+ Stunden täglich pflegen. Die Anstellung als pflegender Angehöriger kompensiert Lohnausfälle, die durch die Reduzierung des Arbeitspensums entstehen. Sie können als pflegender Angehöriger genauso viel Entlöhnung wie bei einem Teilzeit/Vollzeit Job erhalten. Jetzt Kontakt aufnehmen Termin buchen Kontakt Empfehlung Partner und Siegel Pflegewegweiser in den Medien Pflegewegweiser GmbH Spitalgasse 5 9000 St.Gallen 071 575 65 00 info@pflegewegweiser.ch Unsere Kooperationspartner © 2026 Pflegewegweiser Feedback Medienkontakt Datenschutz Impressum
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